Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
- Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind
Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.
Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.
Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.
Online-Dienst
Online-Antrag Fahrerkarte
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Führerscheinstelle: Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150 ) erforderlich . 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kim Holbach
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1200
E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1012
Frau Bianca Krein
Frau Annalena Meier
Besucheranschrift
E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1212
Fax: 06561 15-1012
Frau Isabelle Korst
Besucheranschrift
E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1012
Telefon Festnetz: 06561 15-1201
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, KFZ Zulassung (Amt 08)
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:  8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Die Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstellen sind von: montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr dienstags  zusätzlich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 und 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kim Holbach
Frau Annalena Meier
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1012
E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1212
Frau Isabelle Korst
Besucheranschrift
E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1201
Fax: 06561 15-1012
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Für die Ausstellung der Fahrerkarte wird eine Gebühr in Höhe von 42,00 Euro fällig. Für den optionalen Direktversand der Fahrerkarte an den Antragsteller werden Portokosten in Höhe von 3,00 € fällig.
Für die Ausstellung der Fahrerkarte wird eine Gebühr in Höhe von 42,00 Euro fällig. Für den optionalen Direktversand der Fahrerkarte an den Antragsteller werden Portokosten in Höhe von 3,00 € fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Stichwörter
Güterbeförderung, Gewerblicher Transport, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerät, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, FKR, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Führerschein, Kraftfahrer, Güterverkehr