Bebauungsplan Auskunft

    Bebauungsplan

    Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.

    Beschreibung

    Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

    In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Beschreibung

    Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3

    67307 Göllheim

    Öffnungszeiten

    Freitag 09:00 - 10:00 Uhr ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30

    Kontakt

    Fax: 06351 4909-99

    Telefon Festnetz: 06351 4909-0

    E-Mail: info@vg-goellheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen

    Adresse

    Postanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bau, Bauvorhaben, Einsichtnahme, Mischgebiet, Baugesetzbuch, BauGB, Baugebiete, Haus, Bebauungsplan, Gewerbegebiet, Grundstück

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de