Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
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Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
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Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
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Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)
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Baubeschreibung Gebäude
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Betriebsbeschreibung
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Erklärung Schallschutznachweis
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Erklärung Standsicherheitsnachweis
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Erklärung Wärmeschutznachweis
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Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum
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Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung (60)
Adresse
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Öffnungszeiten
Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Frau Dipl.-Ing. Architektin Susanne Arnold
Hausanschrift
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-4430
Frau Dipl.-Ing. Simone Berger
Hausanschrift
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-4460
Herr Dipl.-Ing. Jacek Burzynski
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-4230
Fax: 0621 5909-5300
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (TH) Judith Sommer
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-5300
Telefon Festnetz: 0621 5909-4250
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Frau Dipl.-Ing. (FH) Michaela Thieß
Hausanschrift
E-Mail: bauaufsicht@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-4260
Fax: 0621 5909-5300
Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück