Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben GenehmigungOnline erledigen

    Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Online-Dienste

    Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)

    ID: L100039_241642446

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    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas

    ID: L100039_241642450

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    Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)

    ID: L100039_241642451

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    Baubeschreibung Gebäude

    ID: L100039_241642452

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    Betriebsbeschreibung

    ID: L100039_241642453

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    Erklärung Schallschutznachweis

    ID: L100039_241642455

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    Erklärung Standsicherheitsnachweis

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    Erklärung Wärmeschutznachweis

    ID: L100039_241642457

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    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100039_241642466

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    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung (60)

    Adresse

    Postanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

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    Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''

    Adresse

    Postanschrift

    Am Schwarzweiher 7

    67459 Böhl-Iggelheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung: Montags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montags und donnerstags durchgehend von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06324 963-0

    Fax: 06324 963-170

    E-Mail: info@boehl-iggelheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, bauen

    Sprachversion

    Englisch

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