Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben GenehmigungOnline erledigen

    Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre, durch Bauvorbescheid zu entscheiden.

    Bestehen Zweifel z. B. hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens, kann ein Vorverfahren, die sogenannte Bauvoranfrage, ohne aufwändige, möglicherweise vergebliche Planungsarbeit Klärung bringen. Es können auch einzelne Fragen zu einem Vorhaben gestellt werden.

    Notwendige Unterlagen:
    Die Bauvoranfrage erfordert einen schriftlichen Antrag, dem alle Unterlagen beizufügen sind, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Zumindest ein amtlicher Lageplan mit dem geplanten Bauvorhaben und eine kurze Beschreibung der Maßnahme sind erforderlich. Dafür erhält der Antragsteller einen rechtsverbindlichen schriftlichen Bescheid, an den die Behörde 4 Jahre gebunden ist. Der Vorbescheid ist gebührenpflichtig.

    Bauanträge

    Für die Errichtung, den Umbau und die Nutzungsänderung bestimmter baulicher Anlagen ist eine Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

    Die rheinland-pfälzische Bauordnung (im folgenden LBauO) regelt die Errichtung, Gestaltung, Änderung, Benutzung, Unterhaltung und den Abbruch baulicher Anlagen. Mit dem Genehmigungsverfahren soll die Sicherheit und Ordnung des Bauvorganges gewährleistet werden.
    Grundsätzlich sind die Errichtung, der Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Gemäß § 62 LBauO sind einige Baumaßnahmen baugenehmigungsfrei.
    Aber Vorsicht: Auch genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Bebauungspläne können z.B. bestimmte Vorhaben auf Grundstücken ausschließen oder die Bebauung einschränken.

    Tipp:
    Weitere Informationen finden Sie auch in der Baubroschüre des Landkreises Bad Dürkheim.
    Wenn Sie eine Baumaßnahme durchführen wollen, auch wenn sie Ihnen als noch so gering erscheinen sollte, erkundigen Sie sich bitte vorher bei dem unten genannten Mitarbeiter, ob hierfür eine Genehmigung erforderlich ist. Sie ersparen sich so ggf. ein Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, welches ein Bußgeld zu Folge haben kann.

    Baugenehmigungsakten:
    Bei der Bauaufsichtsbehörde ist bis auf wenige Ausnahmen für jedes Bauvorhaben, was nach Bauherrn, Straße und Hausnummer bezeichnet werden kann, eine Baugenehmigungsakte vorhanden zurückreichend bis zum Anfang der Fünfziger Jahre.

    Das Recht zur Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakte hat jeweils nur der Eigentümer des Grundstücks bzw. mit dessen Vollmacht auch andere Personen. Unterlagen aus der Baugenehmigungsakte können auch kopiert, in digitaler Form (CD) bzw. gegen Empfangsbekenntnis auch ausgeliehen werden. Hierfür werden i. d. R. Verwaltungskosten erhoben.

    Notwendige Unterlagen:
    Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung über die für Sie zuständige Stadt-, Gemeinde-, Verbandsgemeinde einzureichen. Die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare und Anträge.

    Eine Ausfertigung des Bauantrages verbleibt nach der Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde, die zweite geht mit Genehmigungsvermerk versehen an den Antragsteller zurück, die dritte erhält die zuständige Stadt-, Gemeinde-, Verbandsgemeinde.

    Die Erstellung der Bauvorlagen ist nur sachkundigen Personen vorbehalten. Diese "Entwurfsverfasser" sind in der Regel nur Architekten oder Bauingenieure, für "kleinere" Baumaßnahmen auch Bautechniker oder Handwerksmeister. Entwürfe einfacher Art, wie Gartenhäuser, Einfriedungen, Werbeanlagen etc. dürfen auch vom Bauherrn selbst erstellt und eingereicht werden, sofern die Unterlagen fach- und sachgerecht erstellt sind.
    Diesem Bauantrag müssen folgende, der Bauunterlagenverordnung entsprechende, Unterlagen beigefügt werden:

    • Amtlicher Lageplan (Katasteramt) 1:1000 oder 1:500
    • Architektenlageplan 1:500
    • Baubeschreibung und ggf. Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Bauvorhaben)
    • Berechnungen für Grund- (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), Rauminhalt, bebaute Fläche und Geschossigkeit
    • Bauzeichnungen/Darstellungen der Grundrisse, Ansichten und Schnitte
    • Darstellung der gepflasterten und versiegelten Flächen
    • Nachweis der notwendigen Pkw-Stellplätze

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind, weil zeitliche Verzögerungen in erster Linie auf fehlende Unterlagen zurückzuführen waren.

    Gebühren:
    Die Baugenehmigungsgebühren werden nach dem Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt. Berechnungsgrundlage ist der Rohbauwert, in Einzelfällen kann auch der tatsächliche Herstellungswert maßgeblich sein, bei Nutzungsänderungen die ungenutzte Fläche.
    Bei kleineren Bauvorhaben wie Holzgartenhäuser, Terrassenüberdachungen, Carports, Werbeanlagen, etc. werden pro Bauvorhaben in den meisten Fällen nur die Mindestgebühr der entsprechenden Tarifstellen von 50,00 € erhoben.
    Gebühren werden auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen vorgesehen.

    Freistellungsverfahren:
    Der Freistellungsantrag ist ebenfalls direkt bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht, ob ggf. ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird bzw. ob Sie mit den Bauarbeiten beginnen können. Im Übrigen gelten in puncto Vollständigkeit der Bauunterlagen und Unterschrift die Erläuterungen zum Bauantrag.

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    Altleiningen

    Frau van der Hoofd

    Bad Dürkheim

    Frau Wolf

    Battenberg

    Frau van der Hoofd

    Bissersheim

    Frau van der Hoofd

    Bobenheim

    Herr Luffy

    Bockenheim

    Frau van der Hoofd

    Carlsberg

    Herr Luffy

    Dackenheim

    Herr Luffy

    Deidesheim

    Frau Hoffmann

    Dirmstein

    Frau van der Hoofd

    Ebertsheim

    Frau van der Hoofd

    Ellerstadt

    Frau Hoffmann

    Elmstein

    Herr Hoock

    Erpolzheim

    Herr Luffy

    Esthal

    Herr Hoock

    Forst

    Frau Hoffmann

    Frankeneck

    Herr Hoock

    Freinsheim

    Herr Luffy

    Friedelsheim

    Frau Hoffmann

    Gerolsheim

    Frau van der Hoofd

    Gönnheim

    Frau Hoffmann

    Großkarlbach

    Frau van der Hoofd

    Grünstadt

    Herr Hoock

    Haßloch

    Frau Wolf

    Herxheim

    Herr Luffy

    Hettenleidelheim

    Herr Luffy

    Kallstadt

    Herr Luffy

    Kindenheim

    Frau van der Hoofd

    Kirchheim

    Frau van der Hoofd

    Kleinkarlbach

    Frau van der Hoofd

    Lambrecht

    Herr Hoock

    Laumersheim

    Frau van der Hoofd

    Lindenberg

    Herr Hoock

    Meckenheim

    Frau Hoffmann

    Mertesheim

    Frau van der Hoofd

    Neidenfels

    Herr Hoock

    Neuleiningen

    Frau van der Hoofd

    Niederkirchen

    Frau Hoffmann

    Obersülzen

    Frau van der Hoofd

    Obrigheim

    Frau van der Hoofd

    Quirnheim

    Frau van der Hoofd

    Ruppertsberg

    Frau Hoffmann

    Tiefenthal

    Frau van der Hoofd

    Wachenheim

    Frau Hoffmann

    Wattenheim

    Herr Luffy

    Weidenthal

    Herr Hoock

    Weisenheim am Berg

    Herr Luffy

    Weisenheim am Sand

    Herr Luffy

    Online-Dienst

    Planauskunft

    ID: L100039_246705037

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06322 961-1156

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    E-Mail: Bauaufsicht@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Leiningerland - 2. FB Abteilung Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Kontakt

    Fax: 06359 8001-8001

    Telefon Festnetz: 06359 8001-0

    E-Mail: bauantrag@vg-l.de

    E-Mail: planauskunft@vg-l.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de