Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land
Bauvoranfragen sollten, ebenso wie Bauanträge, bei der Verbandsgemeinde Bitburg-Land eingereicht werden, die von sich aus bereits die jeweilige Ortsgemeinde beteiligt.
Die Bauvoranfrage und der daraus resultierende Bauvorbescheid (§ 72 LBauO) dienen zur Klärung von bauplanungsrechtlichen Einzelfragen im Vorfeld eines Bauantrages. Dabei kann u.a. die grundsätzliche Zulässigkeit eines Vorhabens geklärt werden. Im Gegensatz zum Bauantrag wird keine Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten benötigt. Der Bauvorbescheid schafft Baurecht und ist für die Gemeinde bei einem späteren Bauantrag bindend.
Zum Thema [Bauvoranfragen] erhalten Sie aus dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weitere Informationen.
Bauvoranfragen sollten, ebenso wie Bauanträge, bei der Verbandsgemeinde Bitburg-Land eingereicht werden, die von sich aus bereits die jeweilige Ortsgemeinde beteiligt.
Die Bauvoranfrage und der daraus resultierende Bauvorbescheid (§ 72 LBauO) dienen zur Klärung von bauplanungsrechtlichen Einzelfragen im Vorfeld eines Bauantrages. Dabei kann u.a. die grundsätzliche Zulässigkeit eines Vorhabens geklärt werden. Im Gegensatz zum Bauantrag wird keine Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten benötigt. Der Bauvorbescheid schafft Baurecht und ist für die Gemeinde bei einem späteren Bauantrag bindend.
Zum Thema [Bauvoranfragen] erhalten Sie aus dem Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weitere Informationen.
Online-Dienst
Antrag auf Bauvorbescheid
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus
VG Bitburger Land: Nadine Schmitt
Stadt Bitburg: Tobias Heinen
VG Speicher: Marie-Therese Esch
VG Südeifel: Dominik Diederichs
Wenn eine Bauvoranfrage nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, muss eine Ablehnung erfolgen. Der Bauherr erhält vom Bauamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann er innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Über Widersprüche entscheidet in Rheinland-Pfalz der Kreisrechtsausschuss. Der Vorsitzende dieses weisungsunabhängigen Gremiums ist Jurist. Ihm stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer zur Seite.
Bei Zurückweisung des Widerspruchs werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Verwaltungsaufwand richten. Wer mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind, kann beim Verwaltungsgericht dagegen klagen und dies unter Umständen bis zum Oberverwaltungsgericht weiterführen.
VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus
VG Bitburger Land: Nadine Schmitt
Stadt Bitburg: Tobias Heinen
VG Speicher: Marie-Therese Esch
VG Südeifel: Dominik Diederichs
Wenn eine Bauvoranfrage nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, muss eine Ablehnung erfolgen. Der Bauherr erhält vom Bauamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann er innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Über Widersprüche entscheidet in Rheinland-Pfalz der Kreisrechtsausschuss. Der Vorsitzende dieses weisungsunabhängigen Gremiums ist Jurist. Ihm stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer zur Seite.
Bei Zurückweisung des Widerspruchs werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Verwaltungsaufwand richten. Wer mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind, kann beim Verwaltungsgericht dagegen klagen und dies unter Umständen bis zum Oberverwaltungsgericht weiterführen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kristin Pitsch
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06561 66-1500
Telefon Festnetz: 06561 66-3071
E-Mail: kristin.pitsch@bitburgerland.de
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Kraus
Besucheranschrift
E-Mail: kraus.christina@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3550
Herr Tobias Heinen
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3540
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: heinen.tobias@bitburg-pruem.de
Herr Dominik Diederichs
Besucheranschrift
E-Mail: diederichs.dominik@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3530
Frau Nadine Francois
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3520
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: francois.nadine@bitburg-pruem.de
Frau Marie-Therese Esch
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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Frau Nadine Francois
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Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3520
E-Mail: francois.nadine@bitburg-pruem.de
Herr Tobias Heinen
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Fax: 06561 15-1008
E-Mail: heinen.tobias@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3540
Herr Dominik Diederichs
Frau Marie-Therese Esch
Frau Christina Kraus
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E-Mail: kraus.christina@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3550
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Bauvoranfrage ist schriftlich mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- aktuelle amtliche Flurkarte im Maßstab 1 : 1000 mit Eintragung der geplanten und vorhandenen Bebauung
- kurze Beschreibung des Vorhabens
- für Vorhaben im Außenbereich oder andere Vorhaben, für die eine naturschutzrechtliche Bewertung erforderlich ist, ein Übersichtsplan (topografische Karte) im Maßstab 1:25000 oder 1:10000 mit Kennzeichnung des Vorhabenstandorts
Im Einzelfall können je nach Lage, Bedeutung und Umfang des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Unterlagen sind dreifach bei der jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Bitburg einzureichen.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- aktuelle amtliche Flurkarte im Maßstab 1 : 1000 mit Eintragung der geplanten und vorhandenen Bebauung
- kurze Beschreibung des Vorhabens
- für Vorhaben im Außenbereich oder andere Vorhaben, für die eine naturschutzrechtliche Bewertung erforderlich ist, ein Übersichtsplan (topografische Karte) im Maßstab 1:25000 oder 1:10000 mit Kennzeichnung des Vorhabenstandorts
Im Einzelfall können je nach Lage, Bedeutung und Umfang des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Unterlagen sind dreifach bei der jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Bitburg einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück