Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Online-Dienst
Antrag auf Bauvorbescheid
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Herr Andreas Groß
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Telefon Festnetz: 02603 972-567
Fax: 02603 972-6567
E-Mail: andreas.gross@rhein-lahn.rlp.de
Frau Anna Maus
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Fax: 02603 972-6410
Telefon Festnetz: 02603 972-410
E-Mail: anna.maus@rhein-lahn.rlp.de
Frau Franziska Wolf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-553
Fax: 02603 972-6553
E-Mail: franziska.wolf@rhein-lahn.rlp.de
Verbandsgemeinde Nastätten - Bauen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Julian Jacobi
Besucheranschrift
Fax: 06772 802-26
Telefon Festnetz: 06772 802-42
E-Mail: julian.jacobi@vg-nastaetten.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück