Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben GenehmigungOnline erledigen

    Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Hinweise für Bad Breisig: Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Bauantrag, Baugenehmigung rlp-bürgerservice

    Online-Dienst

    Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)

    ID: L100039_253314228

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Breisig - Fachbereich 2 : Bauen, Wohnen und Infrastruktur

    Adresse

    Postanschrift

    Bachstraße 11

    53498 Bad Breisig

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr nach telefonischer Absprache: Montag bis Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02633 4568-26

    Telefon Festnetz: 02633 4568-0

    E-Mail: info@bad-breisig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Fachbereich 2
    Leitung: Dorian Küpper

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de