Bauleitplanung
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
Freitag 09:00 - 10:00 Uhr ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Diefenbach
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67304 Göllheim
Telefon Festnetz: 06351 4909-40
Fax: 06351 4909-99
E-Mail: diefenbach@vg-goellheim.de
Herr Taylan Sengül
Hausanschrift
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Telefon Festnetz: 06351 4909-47
E-Mail: senguel@vg-goellheim.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Herr Uwe Welker
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-149
E-Mail: uwelker@donnersberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bauen, Bauplan, bauen