Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Beschreibung
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Bebauungsplan:
Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung ; Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 61 - 2. Planung und ÖPNV
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr David Buhr
Herr Bernd Hasbach
Hausanschrift
E-Mail: bernd.hasbach@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-275
Fax: 02631 80393-275
Frau Margit Rödder-Rasbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-235
Fax: 02631 80393-235
E-Mail: dorferneuerung@kreis-neuwied.de
Internet
Stadtverwaltung Neuwied - Planungsabteilung
Beschreibung
Die Stadtplanungsabteilung übernimmt die räumliche Entwicklung der Stadt Neuwied. Dazu erarbeiten wir unter anderem städtebauliche Konzepte, die der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung dienen.
Darüber hinaus sind wir verantwortlich für ein verbindliches Baurecht und ordnen die Bodennutzung im gesamten Stadtgebiet. Die innerstädtischen Verkehrsplanungen oder die Erarbeitung von Umweltplanungen zählen zudem zu unseren Aufgaben.
Hier erfahren Sie mehr zu unseren Themen:
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-618
Fax: +49 2631 802-610
Kontaktperson
Frau Marina Dübner
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Block, Gladbach und Gewerbegebiet Distelfeld
E-Mail: mduebner@stadt-neuwied.de
Telefon Festnetz: +49 2631 802-195
Herr Lars Gehendges
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Heddesdorf, Irlich und Projektentwicklung Rasselstein-Gelände
Telefon Festnetz: +49 2631 802-625
E-Mail: lgehendg@stadt-neuwied.de
Frau Stephanie Krings
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Innenstadt und Projekt Aktive Stadt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-620
E-Mail: stkrings@stadt-neuwied.de
Frau Bettina Witzel
Zuständig für
- Postleitzahlen: zuständig für Altwied, Heimbach-Weis, Niederbieber, Oberbieber, Segendorf, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof
Telefon Festnetz: +49 2631 802-616
E-Mail: bwitzel@stadt-neuwied.de
Frau Petra Schröder
Telefon Festnetz: +49 2631 802-134
E-Mail: pschroeder@stadt-neuwied.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bauen, Bauplan, bauen