Bebauungsplan Aufstellung
    99012011042000

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Beschreibung

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

    Flächennutzungsplan:
    Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.

    Bebauungsplan:
    Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.

    Online-Dienst

    Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Neuwied

    ID: L100039_256386221

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2023

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude: Hauptgebäude

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

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    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung ; Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 29.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 61 - 2. Planung und ÖPNV

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

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    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018

    Technisch geändert am 21.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stadtverwaltung Neuwied - Planungsabteilung

    Beschreibung

    Die Stadtplanungsabteilung übernimmt die räumliche Entwicklung der Stadt Neuwied. Dazu erarbeiten wir unter anderem städtebauliche Konzepte, die der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung dienen.

    Darüber hinaus sind wir verantwortlich für ein verbindliches Baurecht und ordnen die Bodennutzung im gesamten Stadtgebiet. Die innerstädtischen Verkehrsplanungen oder die Erarbeitung von Umweltplanungen zählen zudem zu unseren Aufgaben.

    Hier erfahren Sie mehr zu unseren Themen:

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.; Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-618

    Fax: +49 2631 802-610

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2021

    Technisch geändert am 12.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Bauen, Bauplan, bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020