Baugenehmigung/ Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
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Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
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Bauantrag
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Baubeschreibung Anlagen Heizöl
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Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
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Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)
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Baubeschreibung Gebäude
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Betriebsbeschreibung
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3
Beschreibung
Bürgerdienste, Schulen
Bauen
Soziales, Asyl, Kindertagesstätten
Adresse
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reiner Dietz
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-234
Fax: 06721 304-244
E-Mail: reiner.dietz@vgrn.de
Internet
Formulare
Erklärung
Erklärung
Antrag
Erklärung
Fachunternehmerbescheinigung
Erklärung
Antrag
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Schulen und Bauen
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.2
Beschreibung
Umwelt- und Naturschutz, Gewässer
Bebauungspläne, Bauanträge, Dorferneuerung
Hochbau, Gemeinde-, Feuerwehr- u. Schulgebäude
Vorkaufsrecht, Grubenentleerungen
Tief- und Straßenbau, Kanalhausanschlüsse
Adresse
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reiner Dietz
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-234
Fax: 06721 304-244
E-Mail: reiner.dietz@vgrn.de
Internet
Formulare
Antrag
Erklärung
Erklärung
Antrag
Erklärung
Fachunternehmerbescheinigung
Erklärung
Weitere Informationen
Bauen
00.00.KVMZ.02.21.01.01 Bauaufsicht
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Sehriban Cakir-Boyar
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872122
Telefon Festnetz: +4961327872122
Stephan Hauptmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872131
Telefon Festnetz: +4961327872131
Maria Mauch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872110
Telefon Festnetz: +4961327872110
E-Mail: Mauch.Maria@mainz-bingen.de
Christine Scheffler (Fachbereichsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872113
Telefon Festnetz: +4961327872113
Michael Schilling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872109
Telefon Festnetz: +4961327872109
Jürgen Heß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872125
Telefon Festnetz: +4961327872125
E-Mail: Hess.Juergen@mainz-bingen.de
Barbara Panick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872137
Telefon Festnetz: +4961327872137
E-Mail: Panick.Barbara@mainz-bingen.de
Kerstin Saala (-)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872104
Telefon Festnetz: +4961327872104
E-Mail: Saala.Kerstin@mainz-bingen.de
Jasmin Fachinger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327872102
Telefon Festnetz: +4961327872102
E-Mail: Fachinger.Jasmin@mainz-bingen.de
Internet
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023