Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Vordrucke erhalten Sie entweder direkt bei allen Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltungen des Rhein-Pfalz-Kreises, bei der Bauabteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises oder im Internet als PDF-Datei (hier) auf der Website des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz.

    Online-Dienste

    Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)

    ID: L100039_241642446

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    Antrag

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    Bauantrag

    ID: L100039_291602025

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    Antrag auf Baugenehmigung

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    Bauantrag Werbeanlage

    ID: L100039_291602026

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    Antrag

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    Baubeschreibung Anlagen Heizöl

    ID: L100039_241642449

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    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas

    ID: L100039_241642450

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    Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)

    ID: L100039_241642451

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    Baubeschreibung Gebäude

    ID: L100039_241642452

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    Betriebsbeschreibung

    ID: L100039_241642453

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    Erklärung Schallschutznachweis

    ID: L100039_241642455

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    Erklärung

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    Erklärung Standsicherheitsnachweis

    ID: L100039_241642456

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    Erklärung Wärmeschutznachweis

    ID: L100039_241642457

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    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100039_241642466

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Bauaufsicht, Bauförderung (60)

    Adresse

    Postanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Di und Fr 09.00 - 12.00 Uhr, sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Böhl-Iggelheim - Fachbereich 2 ''Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen''

    Adresse

    Postanschrift

    Am Schwarzweiher 7

    67459 Böhl-Iggelheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06324 963-0

    Fax: 06324 963-170

    E-Mail: info@boehl-iggelheim.de

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English