Errichtung von Anlagen GenehmigungOnline erledigen

    Baugenehmigung/ Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Hinweise für Annweiler am Trifels: Baugenehmigung/ Bauantrag

    Hier können Sie das Formular zur Beantragung einer Baugenehmigung ausfüllen.
    Bitte senden Sie diesen Antrag unterzeichnet an die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler, Meßplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels.

    Online-Dienste

    Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)

    ID: L100039_240139147

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    Bauantrag

    ID: L100039_240139157

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    Bauantrag Werbeanlage

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    Baubeschreibung Anlagen Heizöl

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    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas

    ID: L100039_240139160

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    Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)

    ID: L100039_240139161

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    Baubeschreibung Gebäude

    ID: L100039_240139162

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    Betriebsbeschreibung

    ID: L100039_240139166

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    Erklärung Bauausführung

    ID: L100039_240139168

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    Erklärung Schallschutznachweis

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    Erklärung Standsicherheitsnachweis

    ID: L100039_240139170

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    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100039_240139189

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Stabsstelle

    Beschreibung

    Orts- und Raumplanung / Allgemeines Städtebaurecht, Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Landesplanung (Ref. 63)

    Beschreibung

    .

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    E-Mail: bauamt@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Auflistung benötigter Bauunterlagen
    Einteilung der Baubezirke - Baukontrolleure
    Einteilung der Baubezirke - Baubezirksleiter

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Deutsch

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    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English