Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
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Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
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Bauantrag
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Baubeschreibung Anlagen Heizöl
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Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
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Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)
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Baubeschreibung Gebäude
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Betriebsbeschreibung
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Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum
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Kanalanschluss - Antrag (DIN A4)
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 - Bauen, Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich. ; Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau K. Noee (Sachbearbeiterin Untere Bauaufsicht - Baubezirk 4: VG Jockgrim)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: k.noee@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-292
Fax: 07274 53-229
Herr S. Müller (Teamleitung)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: s.mueller@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-294
Fax: 07274 5315-294
Frau R. Llerena-Walker (Bauen - Baubezirk 5: VG Kandel und aus der Stadt Wörth der Ortsbezirk Maximiliansau)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-290
E-Mail: r.llerena-walker@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-15290
Herr C. Ubero-Ambel (Bauaufsicht - Baubezirk 6: VG Hagenbach und die Stadt Wörth ohne den Ortsbezirk Maximiliansau)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-1251
E-Mail: c.ubero@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-229
Herr H-P. Karolewiez (Bauen - Baubezirk 1: VG Lingenfeld und aus der VG Rülzheim die OG Hördt und OG Leimersheim)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-293
Frau C. Reisdorff (Bauen - Baubezirk 2: Stadt Germersheim aus der VG Rülzheim die OG Kuhardt und OG Rülzheim)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: c.reisdorff@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-281
Internet
Verbandsgemeinde Hagenbach - Baugenehmigungsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Kainz
Frau Melanie Kantz
Hausanschrift
E-Mail: melanie.kantz@vg-hagenbach.de
Telefon Festnetz: 07273 9337-040
Fax: 07273 9337-028
Herr Philipp Balzer
Hausanschrift
Fax: 07273 9337-028
E-Mail: philipp.balzer@vg-hagenbach.de
Telefon Festnetz: 07273 9337-047
Internet
Formulare
Erklärung Schallschutznachweis
Erklärung Standsicherheitsnachweis
Erklärung Wärmeschutznachweis
Bauantrag Werbeanlage
Formulare
Handlungsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023