Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Allgemeine Bauverwaltung, Kreisstraßen und Radwege
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Simon Braun
Herr Thomas Finger
Telefon Festnetz: 06731 408-4661
E-Mail: finger.thomas@alzey-worms.de
Frau Jutta Goldschmidt
Telefon Festnetz: 06731 408-4831
E-Mail: goldschmidt.jutta@alzey-worms.de
Herr Ralph Molter
Telefon Festnetz: 06731 408-4822
E-Mail: molter.ralph@alzey-worms.de
Herr Peter Scheuering
Telefon Festnetz: 06731 408-4811
E-Mail: scheuering.peter@alzey-worms.de
Frau Petra Schröder
Telefon Festnetz: 06731 408-4791
E-Mail: schroeder.petra@alzey-worms.de
Herr Werner Ullinger
Telefon Festnetz: 06731 408-4812
E-Mail: ullinger.werner@alzey-worms.de
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Paul Weckmüller
Hausanschrift
Lieferanschrift
Telefon Festnetz: 06732 601-5092
Fax: 06732 601-85092
E-Mail: paul.weckmueller@vgwoerrstadt.de
Internet
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023