Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Baubeschreibung Anlagen Heizöl

    ID: L100039_291495211

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    Sprache: de

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    Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)

    ID: L100039_291495212

    Beschreibung

    Formular

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    Erklärung Wärmeschutznachweis

    ID: L100039_291495213

    Beschreibung

    Erklärung

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    Fachunternehmerbescheinigung

    ID: L100039_291495214

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Wasserweg 7-9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17608

    E-Mail: bauaufsicht@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 11

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 3 - Natürl. Lebensraum und Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@ruwer.de

    Telefon Festnetz: 06500 918-000

    Fax: 06500 918-100

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bauantrag Werbeanlage
    Baubeschreibung Gebäude
    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum
    Erklärung Bauausführung
    Erklärung Schallschutznachweis
    Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
    Erklärung Standsicherheitsnachweis
    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
    Betriebsbeschreibung

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2020 (von: Webservice, VG_Ruwer)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, VG_Ruwer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Baugenehmigung beantragen

    Unterschrift von einem Architekten oder Bauingenieur auf den Bauunterlagen erforderlich

    In dreifacher Ausfertigung:

    • Bauantragsformular
    • katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
    • Berechnung des umbauten Raumes
    • Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
    • Nachweis der Grundflächenzahl (GFZ)
    • Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
    • Nachweis der Vollgeschossigkeit
    • Baubeschreibung
    • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
    • Stellplatznachweis
    • Abstandsflächenberechnung
    • Entwässerungszeichnungen
    • zusätzlich Bestandspläne bei Umbau, Ausbau, Erweiterung

    In einfacher Ausfertigung:

    •  statistischer Erhebungsbogen

    Unterschrift von einem Architekten oder Bauingenieur auf den Bauunterlagen erforderlich

    In dreifacher Ausfertigung:

    • Bauantragsformular
    • katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
    • Berechnung des umbauten Raumes
    • Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
    • Nachweis der Grundflächenzahl (GFZ)
    • Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
    • Nachweis der Vollgeschossigkeit
    • Baubeschreibung
    • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
    • Stellplatznachweis
    • Abstandsflächenberechnung
    • Entwässerungszeichnungen
    • zusätzlich Bestandspläne bei Umbau, Ausbau, Erweiterung

    In einfacher Ausfertigung:

    •  statistischer Erhebungsbogen

    Formulare

    Hinweise für Trier-Saarburg: Baugenehmigung beantragen

    • Abgabe der Neuanträge erfolgt immer bei der zuständigen Verbandsgemeinde
      • mit allen Unterlagen
      • Anträge werden von dort an die Kreisverwaltung weitergeleitet
    • Abgabe der Neuanträge erfolgt immer bei der zuständigen Verbandsgemeinde
      • mit allen Unterlagen
      • Anträge werden von dort an die Kreisverwaltung weitergeleitet

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Hinweise für Trier-Saarburg: Baugenehmigung beantragen

    • beträgt mindestens 60,00 Euro
    • Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet
    • beträgt mindestens 60,00 Euro
    • Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)