Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Bauantrag

    ID: L100039_291443453

    Beschreibung

    Antrag auf Baugenehmigung

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    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 23.01.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

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    Bauantrag Werbeanlage

    ID: L100039_291443454

    Beschreibung

    Antrag

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    Baubeschreibung Anlagen Heizöl

    ID: L100039_291443455

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    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas

    ID: L100039_291443456

    Beschreibung

    Formular

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    Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)

    ID: L100039_291443457

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    Baubeschreibung Gebäude

    ID: L100039_291443458

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    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100039_291443467

    Beschreibung

    Antrag

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2018

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Englisch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vgtt.de

    Telefon Festnetz: 06541 708-0

    Fax: 06541 708-248

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020