Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Bauantrag

    ID: L100039_291443453

    Beschreibung

    Antrag auf Baugenehmigung

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    Deutsch

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    Bauantrag Werbeanlage

    ID: L100039_291443454

    Beschreibung

    Antrag

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    Baubeschreibung Anlagen Heizöl

    ID: L100039_291443455

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    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas

    ID: L100039_291443456

    Beschreibung

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    Baubeschreibung Feuerungsanlagen (DIN A4)

    ID: L100039_291443457

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    Baubeschreibung Gebäude

    ID: L100039_291443458

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    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100039_291443467

    Beschreibung

    Antrag

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06541 708-0

    Fax: 06541 708-248

    E-Mail: rathaus@vgtt.de

    Kontaktperson

    • Herr Dieter Woite
      Postanschrift

      Robert-Schuman-Straße 65

      54536 Kröv

      Gebäude: 3

      Fax: 06541 708-446

      Telefon Festnetz: 06541 708-146

      E-Mail: Woite.D@vgtt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de