Errichtung von Anlagen GenehmigungOnline erledigen

    Baugenehmigung/ Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Erklärung Schallschutznachweis

    ID: L100039_240111697

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    Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum

    ID: L100039_253708287

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 06571 14-2500

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

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    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen

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    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 06571 14-2500

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    E-Mail: bauaufsicht@bernkastel-wittlich.de

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    Technisch geändert am 12.05.2024

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    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB III Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Gestade 18

    54470 Bernkastel-Kues

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08.30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00

    Kontakt

    Fax: 06531 54-107

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Kontaktperson

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    Formulare

    Formular
    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG
    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG
    Erklärung
    Antrag auf Baugenehmigung
    Antrag auf Baugenehmigung
    Fachunternehmerbescheinigung

    Weitere Informationen

    Bauleitplanung
    Kommunale Baumaßnahmen
    Dorferneuerung, Denkmalpflege

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

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    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English