Baugenehmigung/ Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 69
53458 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +492691 305 0
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Kontaktperson
Frau Sabrina Mannebach
Postanschrift
Kirchstraße 15-19
53513 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-207
E-Mail: sabrina.mannebach@adenau.de
Frau Hannah Sicken
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus A und Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-208
Fax: 02691 305-299
E-Mail: hannah.sicken@adenau.de
Internet
Formulare
Formular
Antrag auf Baugenehmigung
Formular
Formular
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Formulare
Hinweise für Adenau: Baugenehmigung/ Bauantrag
Informationen / Merkblätter zu genehmigungsfreien Bauvorhaben wie Garagen / Carports / Gartenhäuser sendet Ihnen der zuständige Sachbearbeiter auf Anfrage gerne zu.
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023