Familienname Änderung

    Namensänderung

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also z.B. nicht bei Eheschließung oder Ehescheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

    Bitte beachten Sie:

    • Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
    • Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts, ein Betreuer des Betreuungsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Familien- oder Betreuungsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Gerichts und der Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
    • Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
    • Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.

    Online-Dienste

    Standesamt - Erklärung zum Geburtsnamen (DIN A4)

    ID: L100039_257762470

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Vornamenserklärung (DIN A4)

    ID: L100039_257762471

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Antragstellung erfolgt bei der Namensänderungsbehörde; dies ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung und in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt

    Beschreibung

    Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger.

    Angefangen von der Geburt bis zum Sterbefall. Eheschließungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke runden das Bild ab.

    Aber auch für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen und Namensänderungen ist das Standesamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ihr Ansprechpartner.

    Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und beraten Sie gerne.

    Möchten Sie

    • Ihre Ehe anmelden oder beim Standesamt der VG Wörrstadt heiraten?
    • als deutsche(r) Staatsangehörige(r) im Ausland heiraten und benötigen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis
    • Informationen oder Ihren Austritt aus der Kirche erklären
    • die Vaterschaft eines Kindes anerkennen (die damit verbundene Sorgerechtserklärung wird von dem zuständigen Jugendamt entgegen genommen)
    • Wünschen Sie eine Beratung zu einer möglichen Namensänderung oder möchten Sie eine Namenserklärung abgeben
    • Möchten Sie eine Geburt in der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzeigen oder einen Sterbefall beurkunden lassen
    • Benötigen Sie eine Bestattungsgenehmigung oder haben Sie Fragen aus den Bereichen Bestattungen, Friedshofsangelegenheiten oder Ahnenforschungen

    Benötigen Sie eine personenstandsrechtliche Urkunde in Form von beispielsweise:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Eheurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister / Geburtsurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister / Lebenspartnerschaftsurkunde
    • beglaubige Abschrift aus dem Sterberegister / Sterbeurkunde

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06732 601-2051

    Fax: 06732 60182051

    E-Mail: standesamt@vgwoerrstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis)
    • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen)
    • eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein
    • falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen sind auch Geburts- und Eheurkunden der Familienangehörigen vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht
    • für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der Namensänderungsbehörde übersandt)

    Bitte beachten Sie:  

    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de