Familienname Änderung

    Namensänderung

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also z.B. nicht bei Eheschließung oder Ehescheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

    Bitte beachten Sie:

    • Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
    • Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts, ein Betreuer des Betreuungsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Familien- oder Betreuungsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Gerichts und der Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
    • Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
    • Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.

    Hinweise für Mainz: Namensänderung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Antragstellung erfolgt bei der Namensänderungsbehörde; dies ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung und in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht

    Beschreibung

    Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung derzeit nicht zur Verfügung steht. Der Termin wird nach Übersendung des QuickChecks durch die Sachbearbeiter:innen vergeben. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.

    Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.

    Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden.


    Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Namensänderung oder eine Beratung für die Namensänderung, dann senden sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort "Beratung" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: namensaenderung@stadt.mainz.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 35

    55116 Mainz

    Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Aktuell : Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten. Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden: Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t]genau) Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel. Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    33.02.02, 330202

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022

    Technisch geändert am 18.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 35

    55116 Mainz

    Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Bürgerservice Öffnungszeiten der Abteilung Ausländerangelegenheiten Öffnungszeiten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten und Namensrecht Öffnungszeiten des D-115 Service-Centers

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Eckes
    • Herr Pfeifer

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohner Meldeamt Öffnungszeiten, 33, Amt 33, Ausländerbehörde, Ausländeramt

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bitte achten Sie bei einer geplanten Reise auf die frühzeitige Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind.

    Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich, außer für folgende Diensleistungen im Bürgerservice an Schalter 20:

    - Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung
    - Abholung von Ausweisdokumenten
    - Freischaltung der Onlinefunktion des Personalausweises
    - PIN-Änderung  des elektronischen Aufenthaltstitel (aber keine Freischaltung. Diese ist nur bei der Ausländerbehörde möglich)
    - Adressänderung Ausweisdokumente
    - Änderung Fahrzeugschein
    - Steuer-ID

    Bürgeramt: Online-Terminvereinbarung

    Online-Services der Stadtverwaltung Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 35

    55116 Mainz

    Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind: Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 123820

    Fax: 06131 122775

    E-Mail: buergerservice@stadt.mainz.de

    Kontaktperson

    • Herr Pfeifer
    • Herr Eckes

    Stichwörter

    bürgeramt mainz öffnungszeiten, bürgerservicecenter, Passbehörde, Einwohnermeldeamt, 33.02, 3302, 33 02, Passamt, Meldebehörde, Bürgerbüro

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis)
    • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen)
    • eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein
    • falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen sind auch Geburts- und Eheurkunden der Familienangehörigen vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht
    • für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der Namensänderungsbehörde übersandt)

    Bitte beachten Sie:  

    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020