Namensänderung
Beschreibung
Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also z.B. nicht bei Eheschließung oder Ehescheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
- Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
- Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts, ein Betreuer des Betreuungsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Familien- oder Betreuungsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Gerichts und der Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
- Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
- Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.
Hinweise für Mainz: Namensänderung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Antragstellung erfolgt bei der Namensänderungsbehörde; dies ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung und in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
Beschreibung
Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung derzeit nicht zur Verfügung steht. Der Termin wird nach Übersendung des QuickChecks durch die Sachbearbeiter:innen vergeben. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.
Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden.
Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Namensänderung oder eine Beratung für die Namensänderung, dann senden sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort "Beratung" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: namensaenderung@stadt.mainz.de
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Aktuell : Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten. Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden: Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t]genau) Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel. Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Kontakt
Fax: 06131 123084
E-Mail: einbuergerung@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Herr Eckes
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Hausanschrift
Fax: 06131 123084
Telefon Festnetz: 06131 123278
E-Mail: Bernd.Eckes@stadt.mainz.de
Herr Pfeifer
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail: einbuergerung@stadt.mainz.de
Telefon Festnetz: 06131 123868
Fax: 06131 123084
Stichwörter
33.02.02, 330202
Bürgeramt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerservice Öffnungszeiten der Abteilung Ausländerangelegenheiten Öffnungszeiten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten und Namensrecht Öffnungszeiten des D-115 Service-Centers
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 06131 123084
E-Mail: buergeramt@stadt.mainz.de
E-Mail: buergerservice@stadt.mainz.de
E-Mail: einbuergerung@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Herr Eckes
Herr Pfeifer
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohner Meldeamt Öffnungszeiten, 33, Amt 33, Ausländerbehörde, Ausländeramt
Bürgerservice
Beschreibung
Achtung: Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bitte achten Sie bei einer geplanten Reise auf die frühzeitige Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind.
Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich, außer für folgende Diensleistungen im Bürgerservice an Schalter 20:
- Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung
- Abholung von Ausweisdokumenten
- Freischaltung der Onlinefunktion des Personalausweises
- PIN-Änderung des elektronischen Aufenthaltstitel (aber keine Freischaltung. Diese ist nur bei der Ausländerbehörde möglich)
- Adressänderung Ausweisdokumente
- Änderung Fahrzeugschein
- Steuer-ID
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind: Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Pfeifer
Herr Eckes
Stichwörter
bürgeramt mainz öffnungszeiten, bürgerservicecenter, Passbehörde, Einwohnermeldeamt, 33.02, 3302, 33 02, Passamt, Meldebehörde, Bürgerbüro
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis)
- Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen)
- eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein
- falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen sind auch Geburts- und Eheurkunden der Familienangehörigen vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht
- für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der Namensänderungsbehörde übersandt)
Bitte beachten Sie:
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz