Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
- Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
- Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
- die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
- erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
Zuständigkeit
Zuständig ist
- bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
- bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
- die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
- in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.02.21.02.02 Untere Wasserbehörde
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: wasserbehoerde@mainz-bingen.de(Adresser der Wasserbehörde Mainz-Bingen)
Formulare
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Fristen
Keine Bearbeitungsfristen.
Kosten
Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
- Gewässer zu befahren,
- technische Ermittlungen vorzunehmen,
- zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
- Betriebsgrundstücke und -räume zu betreten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz