00.00.KVMZ.02.21.02.02 Untere Wasserbehörde
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: wasserbehoerde@mainz-bingen.de(Adresser der Wasserbehörde Mainz-Bingen)
Zuständigkeit für
Kreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Befreigung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Erdaufschluss melden
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Gewässeraufsicht
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Umweltverträglichkeitsprüfung / Strategische Umweltprüfung
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Zulassung zur Benutzung eines Gewässers mit vorzeitigen Beginn beantragen