Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es

    • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
    • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
    • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
    • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

    Zuständigkeit

    Zuständig ist

    • bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
    • bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
      • die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
      • in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).

    Ansprechpartner

    Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Besucheranschrift

    Barbarossastraße 36

    53489 Sinzig

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@sinzig.de

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    Fax: 02642 4001-590

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauamt

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2018

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Fristen

    Keine Bearbeitungsfristen.

    Kosten

    Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt

    • Gewässer zu befahren,
    • technische Ermittlungen vorzunehmen,
    • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
    • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020