Eheurkunde ausstellen
Wenn Sie heiraten, wird Ihre Eheschließung im Eheregister des Standesamts eingetragen und somit beurkundet.
Beschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Online-Dienst
Anforderung Eheurkunde
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt
Beschreibung
Wie kaum eine andere Institution begleitet das Standesamt die Bürgerinnen und Bürger.
Angefangen von der Geburt bis zum Sterbefall. Eheschließungen und Urkundenbestellungen für die vielfältigsten Zwecke runden das Bild ab.
Aber auch für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen und Namensänderungen ist das Standesamt der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ihr Ansprechpartner.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und beraten Sie gerne.
Möchten Sie
- Ihre Ehe anmelden oder beim Standesamt der VG Wörrstadt heiraten?
- als deutsche(r) Staatsangehörige(r) im Ausland heiraten und benötigen dafür ein Ehefähigkeitszeugnis
- Informationen oder Ihren Austritt aus der Kirche erklären
- die Vaterschaft eines Kindes anerkennen (die damit verbundene Sorgerechtserklärung wird von dem zuständigen Jugendamt entgegen genommen)
- Wünschen Sie eine Beratung zu einer möglichen Namensänderung oder möchten Sie eine Namenserklärung abgeben
- Möchten Sie eine Geburt in der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzeigen oder einen Sterbefall beurkunden lassen
- Benötigen Sie eine Bestattungsgenehmigung oder haben Sie Fragen aus den Bereichen Bestattungen, Friedshofsangelegenheiten oder Ahnenforschungen
Benötigen Sie eine personenstandsrechtliche Urkunde in Form von beispielsweise:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Eheurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister / Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister / Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubige Abschrift aus dem Sterberegister / Sterbeurkunde
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Harald Kemptner
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Fax: 06732 601-82051
Telefon Festnetz: 06732 601-2051
E-Mail: harald.kemptner@vgwoerrstadt.de
Frau Ines Schmidt
Postanschrift
Zum Römergrund 2-6
55286 Wörrstadt
Fax: 06732 601-82101
Telefon Festnetz: 06732 601-2101
E-Mail: ines.schmidt@vgwoerrstadt.de
Internet
Formulare
Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten,
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort,
- Datum der Eheschließung,
- Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.11.2022
Stichwörter
Eheschließung, Heiratsurkunde, Trauung, Heirat, Ausstellung, Urkunde, Vermählung, heiraten, Hochzeit