Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde ausstellen

    Wenn Sie heiraten, wird Ihre Eheschließung im Eheregister des Standesamts eingetragen und somit beurkundet.

    Beschreibung

    Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

    In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

    • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
    • Ort und Tag ihrer Geburt und
    • Ort und Tag der Eheschließung.

    Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

    Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

    Hinweise für Mainz: Eheurkunde bestellen

    Online-Dienst

    Eheregister, Beantragung einer Urkunde

    ID: L100039_253415505

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Sachgebiet Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Urkundenbestellungen, Familienbuch und Eheanmeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Urkundenstelle, Kirchenaustritte: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards. Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt.mainz.de

    E-Mail: personenstand@stadt.mainz.de

    Telefon Festnetz: 06131 122393

    Telefon Festnetz: 06131 122444

    Fax: 06131 122032

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Hauptbahnhof Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630, 652, 653, 654, 660 Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022 (von: Schaube, Detlef)

    Technisch geändert am 28.09.2024 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegattin oder Ehegatten,
    • Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
    • Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und –ort,
      • Datum der Eheschließung,
      • Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    •  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Vermählung, Trauung, Urkunde, Ausstellung, Heirat, Heiratsurkunde, heiraten, Hochzeit, Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)