Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung beantragen

    Beschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    Antragstellung

    • Online oder 
    • postalisch mit den vorzulegenden Unterlagen
      • die erforderlichen Unterlagen werden im Vorfeld per Checkliste mit dem Antrag vom Fachamt zugesandt
    • Beantragung erfolgt am gemeldeten Wohnsitz des Antragstellers

    Informationen zur neuen Rechtslage des Staatsangehörigkeitsrechtes (tritt zum 27.06.2024 in Kraft)

    Online-Dienst

    Einbürgerung beantragen

    ID: L100039_263649866

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

    Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Staatsangehörigkeiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: einbuergerungen@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • aktuelles Lichtbild
    • Ausweisdokument
    • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
    • Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
    • evtl.  Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis sowie Legalisation oder Apostille
    • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)ggfs. Einbürgerungstest
    • Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder
    • Mietvertrag
    • bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag

    Darüber hinaus sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen notwendig, welche bei der Beratung erläutert werden

    Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

    Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    Vordrucke

    • Antragsformular und Anlagen können auch zugesendet werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

    Fristen

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    • keine Angabe möglich

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

    Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    • zusätzlicher Hinweis für die Gebühren für minderjährige Kinder: das Alter ist maßgelblich zum Zeitpunkt der Einbürgerung
    • die Gebühren werden nach Aufforderung vereinnahmt 

    Feststellung der Staatsangehörigkeit

    • 25,00 Euro, zu zahlen bei Aushändigung der Urkunde
    • Barzahlung
    • EC-Kartenzahlung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

    • erfolgt immer persönlich

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Stichwörter

    Migration, Einbürgerungstest, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Ausländer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English