Einbürgerung beantragen
Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
- keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Antragstellung
- Online oder
- postalisch mit den vorzulegenden Unterlagen
- die erforderlichen Unterlagen werden im Vorfeld per Checkliste mit dem Antrag vom Fachamt zugesandt
- Beantragung erfolgt am gemeldeten Wohnsitz des Antragstellers
Informationen zur neuen Rechtslage des Staatsangehörigkeitsrechtes (tritt zum 27.06.2024 in Kraft)
- unter www.einbürgerung.de
Antragstellung
- Online oder
- postalisch mit den vorzulegenden Unterlagen
- die erforderlichen Unterlagen werden im Vorfeld per Checkliste mit dem Antrag vom Fachamt zugesandt
- Beantragung erfolgt am gemeldeten Wohnsitz des Antragstellers
Informationen zur neuen Rechtslage des Staatsangehörigkeitsrechtes (tritt zum 27.06.2024 in Kraft)
- unter www.einbürgerung.de
Online-Dienst
Einbürgerung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.
Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Staatsangehörigkeiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Kontakt
E-Mail: einbuergerungen@trier.de
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
- Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
- evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis sowie Legalisation oder Apostille
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)ggfs. Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder
- Mietvertrag
- bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
Darüber hinaus sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen notwendig, welche bei der Beratung erläutert werden
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuelles Lichtbild
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
- Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung sowie Legalisation oder Apostille
- evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis sowie Legalisation oder Apostille
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)ggfs. Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder
- Mietvertrag
- bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
Darüber hinaus sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen notwendig, welche bei der Beratung erläutert werden
Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.
Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.
Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Vordrucke
- Antragsformular und Anlagen können auch zugesendet werden
Vordrucke
- Antragsformular und Anlagen können auch zugesendet werden
Rechtsgrundlage(n)
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Fristen
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- keine Angabe möglich
- keine Angabe möglich
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.
Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- zusätzlicher Hinweis für die Gebühren für minderjährige Kinder: das Alter ist maßgelblich zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- die Gebühren werden nach Aufforderung vereinnahmt
Feststellung der Staatsangehörigkeit
- 25,00 Euro, zu zahlen bei Aushändigung der Urkunde
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
- zusätzlicher Hinweis für die Gebühren für minderjährige Kinder: das Alter ist maßgelblich zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- die Gebühren werden nach Aufforderung vereinnahmt
Feststellung der Staatsangehörigkeit
- 25,00 Euro, zu zahlen bei Aushändigung der Urkunde
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
- erfolgt immer persönlich
Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
- erfolgt immer persönlich
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Niederlassung, Ausländer, Migration, Einbürgerungstest, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit