amtliche Meldebestätigung AusstellungOnline erledigen

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Anforderung Meldebescheinigung (DIN A4)

    ID: L100039_240141553

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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    Haushaltsbescheinigung (DIN A4)

    ID: L100039_240141584

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    Sprache

    Englisch

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1

    Beschreibung

    Jugendpflege

    Feuerwehr, Straßenverkehrswesen

    Standesamt, Bestattungswesen, Kirchenaustritt

    Gewerberecht, Gaststätten, Jagdwesen, Lärmschutz, Baustellenüberwachung, gefährliche Hunde

    Schulen

    Bürgerservice, Einwohnermelde- und Passwesen

    Friedhofswesen, Fundbüro, Statistiken

    Adresse

    Postanschrift

    Koblenzer Straße 18

    55411 Bingen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06721 304-244

    Telefon Festnetz: 06721 304-0

    E-Mail: verwaltung@vgrn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anforderung Meldebescheinigung
    Anforderung Meldebescheinigung

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Schulen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English