Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
Beschreibung
Nachfolgend können Sie eine einfache Meldebescheinigung online beantragen.
Die Meldebescheinigungen umfassen neben den Namen auch die aktuelle Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine gebührenfreien Meldebescheinigungen beantragt werden können, ferner sind Haushaltsbescheinigungen (hier sind ggf. weitere Familienmitglieder aufgeführt) und Bescheinigungen mit früheren Wohnanschriften nicht möglich.
In diesen Fällen ist nach wie vor die Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erforderlich.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
Beschreibung
Nachfolgend können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung online beantragen.
Erweiterte Meldebescheinigungen umfassen neben dem Namen und der aktuellen Anschrift zusätzlich noch der Familienstand, die Religionsangabe und die Staatsangehörigkeit. Bitte informieren Sie sich beim Empfänger der Bescheinigung, welche Angaben enthalten sein müssen.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unserer Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim.
Wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unserer Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Piffer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Fax: 06233 3791-160
Frau Annelie Fuksa
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
Frau Lina Buch
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Frau Sabrina Ott
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
E-Mail: s.ott@lambsheim-hessheim.de
Fax: 06233 3791-160
Frau Heike Raimer
Besucheranschrift
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Die Gebühr der amtlichen Meldebstätigung beträgt 6,50€.
Die Gebühr der amtlichen Meldebstätigung beträgt 6,50€.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Anmeldung