Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100
67129 Maxdorf
Postanschrift
Hauptstraße 79
67133 Maxdorf
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Antonia Würz
Hausanschrift
Fax: 06237 401-111
Telefon Festnetz: 06237 401-132
E-Mail: antonia.wuerz@vg-maxdorf.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
Herr Thomas Bugs
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06237 401-149
Fax: 06237 401-111
E-Mail: thomas.bugs@vg-maxdorf.de
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
Frau Sandra Pohlert
Hausanschrift
Fax: 06237 401-222
Telefon Festnetz: 06237 401-131
E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg-maxdorf.de
E-Mail: sandra.pohlert@vg-maxdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, anmelden, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung