Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Verwaltung: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr Di zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr Bürgerservice: Mo 8.00 bis 12.00 Uhr Di 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Mi 8.00 bis 14.00 Uhr Do 8.00 bis 12.00 Uhr Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anmeldung, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, anmelden, Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung