Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 3-7
66885 Altenglan
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag : 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Mehler
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Fax: 06381 6080-199
Telefon Festnetz: 06381 6080-415
E-Mail: Melanie.Mehler@vgka.de
Frau Birgit Seyl
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Fax: 06381 6080-199
Telefon Festnetz: 06381 6080-416
E-Mail: Birgit.Seyl@vgka.de
Internet
Formulare
zur Vorlage bei ...
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Wohnungsanmeldung, Hauptwohnsitz, Anmeldung, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz