amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung

    ID: L100039_291499665

    Beschreibung

    Nachfolgend können Sie eine einfache Meldebescheinigung online beantragen.

    Die Meldebescheinigungen umfassen neben den Namen auch die aktuelle Anschrift.

    Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine gebührenfreien Meldebescheinigungen beantragt werden können, ferner sind Haushaltsbescheinigungen (hier sind ggf. weitere Familienmitglieder aufgeführt) und Bescheinigungen mit früheren Wohnanschriften nicht möglich.

    In diesen Fällen ist nach wie vor die Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erforderlich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3

    67307 Göllheim

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00 14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00 14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00 geschlossen ÖFFNUNGSZEITEN  SOZIALAMT Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00 Mittwoch08.30 - 12.00 Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-goellheim.de

    Telefon Festnetz: 06351 4909-0

    Fax: 06351 4909-99

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020