Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
Beschreibung
Nachfolgend können Sie eine einfache Meldebescheinigung online beantragen.
Die Meldebescheinigungen umfassen neben den Namen auch die aktuelle Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine gebührenfreien Meldebescheinigungen beantragt werden können, ferner sind Haushaltsbescheinigungen (hier sind ggf. weitere Familienmitglieder aufgeführt) und Bescheinigungen mit früheren Wohnanschriften nicht möglich.
In diesen Fällen ist nach wie vor die Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erforderlich.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
Beschreibung
Nachfolgend können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung online beantragen.
Erweiterte Meldebescheinigungen umfassen neben dem Namen und der aktuellen Anschrift zusätzlich noch der Familienstand, die Religionsangabe und die Staatsangehörigkeit. Bitte informieren Sie sich beim Empfänger der Bescheinigung, welche Angaben enthalten sein müssen.
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Haushaltsbescheinigung (DIN A4)
Beschreibung
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Kontakt
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00  -  13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden