amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienst

    Amtliche Meldebestätigung Online beantragen

    ID: L100039_260779839

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay)
    Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden).

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
    - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten
    - Zur Beantragung von Kindergeld

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenfeldstraße 12

    54295 Trier

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2021

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Hinweise für Trier-Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Trier-Land

    Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld.  Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.

    • OZG_amtliche Meldebestätigung
      Mit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind. Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay) Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig) - Zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.

    Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld.  Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.

    • OZG_amtliche Meldebestätigung
      Mit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind. Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay) Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig) - Zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020