Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienst
Amtliche Meldebestätigung Online beantragen
Beschreibung
Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
1. Familienname
2. frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay)
Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden).
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
- Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten
- Zur Beantragung von Kindergeld
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Tittel
Frau Heidi Weiersbach
Frau Nina Lieser (Sachbearbeiterin)
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Hinweise für Trier-Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Trier-Land
Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
- OZG_amtliche MeldebestätigungMit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind. Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay) Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig) - Zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
- OZG_amtliche MeldebestätigungMit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind. Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay) Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig) - Zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden