Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Bürgerbüro - 3.1
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - donnerstags von 07.30 - 15.00 Uhr und freitags von 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susanne Tittel
Postanschrift
Gartenfeldstraße 12
54295 Trier
Gebäude: Rathaus Trier-Land
Telefon Festnetz: 0651 9798-115
Fax: 0651 9798-5115
E-Mail: meldeamt@trier-land.de
Frau Heidi Weiersbach
Frau Luisa Braun
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Hinweise für Trier-Land: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
- OZG_amtliche MeldebestätigungMit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind. Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay) Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig) - Zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden