Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
Beschreibung
Nachfolgend können Sie eine einfache Meldebescheinigung online beantragen.
Die Meldebescheinigungen umfassen neben den Namen auch die aktuelle Anschrift.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine gebührenfreien Meldebescheinigungen beantragt werden können, ferner sind Haushaltsbescheinigungen (hier sind ggf. weitere Familienmitglieder aufgeführt) und Bescheinigungen mit früheren Wohnanschriften nicht möglich.
In diesen Fällen ist nach wie vor die Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erforderlich.
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OZG_amtliche Meldebestätigung
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Alexander Platt
Hausanschrift
Fax: +49 6551 943-50102
Telefon Festnetz: +49 6551 943-102
E-Mail: alexander.platt@vg-pruem.de
Marianne Clemens
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-101
E-Mail: marianne.clemens@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50101
Marina Widmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-151
E-Mail: marina.widmann@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50151
Cathrin Altendorf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6555 322
E-Mail: cathrin.altendorf@vg-pruem.de
Fax: +49 6555 900580
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden