amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung

    ID: L100039_273168300

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Wittlich

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 170

    Fax: 06571 172900

    E-Mail: info@stadt.wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wittlich - Fachbereich I

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 11

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06571 17-2900

    Telefon Festnetz: 06571 17-0

    E-Mail: info@stadt.wittlich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, anmelden, Hauptwohnsitz, Anmeldung, Aufenthaltsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English