Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
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Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wallmerod - Ordnungs- und Sozialabteilung
Adresse
Postanschrift
Gerichtsstr. 1
56414 Wallmerod
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Leitung: Markus Schmidt
Über die Ordnungsabteilung erhalten Sie Informationen zu: Brandschutz, Fundsachen, Gaststätten- und Gewerberecht, ruhender Verkehr, Straßenverkehr.
Verbandsgemeinde Wallmerod - Einwohnermeldewesen
Adresse
Postanschrift
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.
Kontakt
Kontaktperson
Dieter Ehinger
Postanschrift
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod
Gebäude: Rathaus
Fax: 06435 508-750
Telefon Festnetz: 06435 508-221
E-Mail: d.ehinger@wallmerod.de
Lea Jäger
Gülsah Dogan
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden