Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
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Vertrauensniveau
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Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 3: Bürgerdienste
Beschreibung
Fachbereichsleiterin: Tanja Schug
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Fax: 02676 409-500
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Kontaktperson
Frau Marita Hammes-Puth
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-151
E-Mail: marita.hammes-puth@ulmen.de
E-Mail: buergerbuero@ulmen.de
Frau Petra Reimann
Frau Theresa Kißlinger
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-101
E-Mail: theresa.kisslinger@ulmen.de
Frau Sandra Schäfer
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-0
E-Mail: sandra.schaefer@ulmen.de
Frau Jutta Schüller
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02676 409-100
Fax: 02676 409-501
E-Mail: jutta.schueller@ulmen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden