Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
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Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Franziska Amin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-172
Fax: +49 2671 608-88172
E-Mail: franziska.amin@vgcochem.de
Frau Thea Junk
Postanschrift
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Telefon Festnetz: +49 2671 608-158
Fax: +49 2671 608-88158
E-Mail: thea.junk@vgcochem.de
Frau Vanessa Bartolini
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-152
Fax: +49 2671 608-88152
E-Mail: vanessa.bartolini@vgcochem.de
Frau Sarah Zender
Hausanschrift
Fax: +49 2671 608-88142
Telefon Festnetz: +49 2671 608-142
E-Mail: sarah.zender@vgcochem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden