amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung

    ID: L100039_291405250

    Beschreibung

    Nachfolgend können Sie eine einfache Meldebescheinigung online beantragen.

    Die Meldebescheinigungen umfassen neben den Namen auch die aktuelle Anschrift.

    Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine gebührenfreien Meldebescheinigungen beantragt werden können, ferner sind Haushaltsbescheinigungen (hier sind ggf. weitere Familienmitglieder aufgeführt) und Bescheinigungen mit früheren Wohnanschriften nicht möglich.

    In diesen Fällen ist nach wie vor die Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro erforderlich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.



    Adresse

    Besucheranschrift

    Naheweinstraße 84

    55450 Langenlonsheim

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-ls.de

    E-Mail: rathaus@vg-ls.de

    Telefon Festnetz: 06704 929-0

    Fax: 06704 929-45

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.



    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020