Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.
Beantragung des Reisepasses:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten:
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Der Reisepass (RP) ist ein Ausweisdokument und dient dazu, sich über seine Person beim Grenzübertritt und im Ausland auszuweisen, soweit hierzu nicht der Personalausweis ausreicht.
Ein Reisepass wird auf Antrag des Passbewerbers ausgestellt. Zur Antragsstellung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Einen RP kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz beantragen. Der RP wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Der RP kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.
Bei Antrag auf Ausstellung eines RP für Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen. Bitte legen Sie entsprechende Dokumente vor (Personalausweis, Reisepass, usw).
Die RP werden von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei der digitalen Antragstellung 3 - 4 Wochen.
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Wird der Reisepass dringend benötigt, gibt es auch die Möglichkeit, einen EXPRESSPASS zu beantragen. Dieser liegt innerhalb von 3-4 Werktagen zur Abholung im Bürgerbüro bereit.
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit einen sogenannten 48-Seiten-Pass zu beantragen. Dieser Pass entspricht dem 32-seitigen regulären EU-Reisepass, hat aber zusätzliche 16 Seiten.
Der 48-Seiten Pass empfiehlt sich für Vielreisende, die entsprechend viele Einreisestempel, Visa u.s.w. im Reisepass eingetragen haben.
Einreiseinformationen: www.auswaertiges-amt.de
Der Reisepass (RP) ist ein Ausweisdokument und dient dazu, sich über seine Person beim Grenzübertritt und im Ausland auszuweisen, soweit hierzu nicht der Personalausweis ausreicht.
Ein Reisepass wird auf Antrag des Passbewerbers ausgestellt. Zur Antragsstellung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Einen RP kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz beantragen. Der RP wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Der RP kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.
Bei Antrag auf Ausstellung eines RP für Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile schriftlich zustimmen. Bitte legen Sie entsprechende Dokumente vor (Personalausweis, Reisepass, usw).
Die RP werden von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei der digitalen Antragstellung 3 - 4 Wochen.
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Wird der Reisepass dringend benötigt, gibt es auch die Möglichkeit, einen EXPRESSPASS zu beantragen. Dieser liegt innerhalb von 3-4 Werktagen zur Abholung im Bürgerbüro bereit.
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit einen sogenannten 48-Seiten-Pass zu beantragen. Dieser Pass entspricht dem 32-seitigen regulären EU-Reisepass, hat aber zusätzliche 16 Seiten.
Der 48-Seiten Pass empfiehlt sich für Vielreisende, die entsprechend viele Einreisestempel, Visa u.s.w. im Reisepass eingetragen haben.
Einreiseinformationen: www.auswaertiges-amt.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Clos
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12112
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612112
Frau Petra Mahrenholz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12117
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612117
Frau Birgit Kupper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12116
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612116
Frau Petra Hammer
Besucheranschrift
Fax: 06136 69-1612115
Telefon Festnetz: 06136 69-12115
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Katrin Trapp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12114
Fax: 06136 69-1612114
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Manuela Wann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12113
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612113
Internet
erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
1 neues Lichtbild (biometrietauglich) - nicht älter als drei Monate
Bei der Beantraung eines Kinderreisepasses muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein!
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de
Den bisherigen RP / Bundespersonalausweis (bei Verlust des bisherigen RP ist die Geburtsurkunde vorzulegen; bei Erstbeantragung des RP ist der Kinderausweis bzw. die Geburtsurkunde erforderlich).
1 neues Lichtbild (biometrietauglich) - nicht älter als drei Monate
Bei der Beantraung eines Kinderreisepasses muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein!
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de
Den bisherigen RP / Bundespersonalausweis (bei Verlust des bisherigen RP ist die Geburtsurkunde vorzulegen; bei Erstbeantragung des RP ist der Kinderausweis bzw. die Geburtsurkunde erforderlich).
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Kosten
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
RP bis zum 24. Lebensjahr - 37,50 €
Expresspass - 69,50 €
RP - 48 Seiten - 59,50 €
Expresspass und 48 Seiten - 91,50 €
RP ab dem 24. Lebensjahr - 70,00 €
Expresspass - 102,00 €
RP - 48 Seiten - 92,00 €
Expresspass und 48 Seiten - 124,00 €
RP bis zum 24. Lebensjahr - 37,50 €
Expresspass - 69,50 €
RP - 48 Seiten - 59,50 €
Expresspass und 48 Seiten - 91,50 €
RP ab dem 24. Lebensjahr - 70,00 €
Expresspass - 102,00 €
RP - 48 Seiten - 92,00 €
Expresspass und 48 Seiten - 124,00 €
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Informationen unter anderem über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen
- Informationen zum deutschen Reisepass, mit Flyer zu den Sicherheitsmerkmalen, zu den Gebühren und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
ePass, Ferien, Pass, Reiseausweis, Elektronischer Reisepass, Europapass, Ausweis, Urlaub, Identifikation, Einreise, Reisepaß, Biometrischer Reisepass, EU-Ausland, deutscher Reisepass, verreisen, Ausland