Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Online-Dienst
Sammlungserlaubnis - Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 32 - Ordnung und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Neumayerring 72
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Neumayerring 72
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Hemmer
Postanschrift
Neumayerring 72
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Neumayerring 72
Fax: 06233 89-511
Telefon Festnetz: 06233 89-340
E-Mail: ordnungundumwelt@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Ordnung und Umwelt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankenthal (Pfalz) ein vielfältiges Angebot an Servicefunktionen und Diensten des allgemeinen Ordnungsrechts und zur Abwehr von Brandgefahren, zur technischen Hilfeleistung und Maßnahmen bei Gefahren größeren Umfangs bietet.
Darüber hinaus nimmt er vor allem unterschiedliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden