Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.
Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:
- formloser, schriftlicher Antrag,
- Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.
Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?
- Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
- Sammlungszweck,
- Sammlungszeitraum,
- Sammlungsgebiet,
- Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
- Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.
Wer erteilt die Erlaubnis?
- Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
- überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.
Nachweis des Sammlungsergebnisses und der ordnungsgemäßen Verwendung
Online-Dienst
Sammlungserlaubnis - Antrag
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Laura Maas
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6138
Telefon Festnetz: 02603 972-138
E-Mail: laura.maas@rhein-lahn.rlp.de
Herr Jannik Schladt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-438
Fax: 02603 972-6438
E-Mail: jannik.schladt@rhein-lahn.rlp.de
Frau Uta Prößler
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6437
Telefon Festnetz: 02603 972-437
E-Mail: uta.proessler@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Wohltätigkeitszwecke, Sachspende, Spenden, Geldspende