Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen: Erlaubnispflicht

    Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.

    Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:

    • formloser, schriftlicher Antrag,
    • Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.

    Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?

    • Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
    • Sammlungszweck,
    • Sammlungszeitraum,
    • Sammlungsgebiet,
    • Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
    • Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.

    Wer erteilt die Erlaubnis?

    • Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
    • überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.

    Nachweis des Sammlungsergebnisses und der ordnungsgemäßen Verwendung

    Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.

    Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:

    • formloser, schriftlicher Antrag,
    • Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.

    Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?

    • Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
    • Sammlungszweck,
    • Sammlungszeitraum,
    • Sammlungsgebiet,
    • Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
    • Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.

    Wer erteilt die Erlaubnis?

    • Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
    • überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.

    Nachweis des Sammlungsergebnisses und der ordnungsgemäßen Verwendung

    Online-Dienst

    Sammlungserlaubnis - Antrag

    ID: L100039_291627472

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2024 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich

    • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
    • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems








    Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez








    Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2



    56355 Nastätten



    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Fax: 02603 972-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2018 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Technisch geändert am 23.12.2024 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)