Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienst
Vorläufiger Personalausweis - Antrag (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83201
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Frau Isabell van Ryckeghem (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: i.v.ryckeghem@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3202
Fax: 06785 79-83202
Frau Anke Klein (Bürgerbüro, Empfang und Terminvergabe)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
Fax: 06785 79-83204
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Frau Lisa Kappel (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83203
E-Mail: l.kappel@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3203
Bürgerbüro Herrstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
E-Mail: termine-herrstein@vg-hr.de
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sonja Schneider (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
Bürgerbüro Rhaunen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
E-Mail: termine-rhaunen@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
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