Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Die Ergebnisse und Links zu vergangenen Wahlen finden Sie unter der Rubrik Wahlen.
Die Ergebnisse und Links zu vergangenen Wahlen finden Sie unter der Rubrik Wahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 1.4 Wahlen, Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:       08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:      08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:          08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 10 - Kommunales und Recht
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postanschrift
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Bialluch
Besucheranschrift
E-Mail: Marie.Bialluch@bernkastel-wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2442
Fax: 06571 14-42442
Herr Jürgen Weber
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Juergen.Weber@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42259
Telefon Festnetz: 06571 14-2259
Herr Niko Kolley
Weitere Informationen
Der Fachbereich 10 ist im Gebäude T (Torhaus, kleines Vorgebäude rechts) zu erreichen.
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz