Gemeinde Morbach - 1.4 Wahlen, Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:       08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:      08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:          08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Morbach
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Ausschluss von Europawahl
- Briefwahl beantragen
- Bürgerbeteiligung
- Ergebnis der Europawahl feststellen
- Europawahl durchführen
- wählbare Personen zur Europawahl
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
- zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen