Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Voraussichtliche Wahltermine in Koblenz in den nächsten Jahren
2025 Bundestagswahl am 23.02.2025, Oberbürgermeisterwahl am 21.09.2025
2026 Landtagswahl, Jugendratswahl
Voraussichtliche Wahltermine in Koblenz in den nächsten Jahren
2024 Europa- und Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsbeiräte und Ortsvorsteher), Wahl des Beirates für Migration und Integration, Jugendratswahl
2025 Bundestagswahl, Oberbürgermeisterwahl
2026 Landtagswahl, Jugendratswahl
Online-Dienst
Anmeldung Wahlhelfer / Wahlhelferin
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
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Sammelnummer Wahlhelfer
- +49 261 129 - 4636
wahlhelfer@stadt.koblenz.de
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Sammelnummer Briefwahl
- +49 261 129 - 4630
briefwahl@stadt.koblenz.de
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Funktionsmail:
wahlen@stadt.koblenz.de Fax: +49 261 129 - 4604
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12: 00 Uhr
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Ansprechpartner: +49 261 129-4674
Unsere Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12: 00 Uhr
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Wahlen (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr     8:00 - 12:00 Uhr Mi                        8.00 - 12.30 Uhr                           13.30 - 16.30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
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Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz